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Allgemeine – Geschäftsbedingungen
- Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
- Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und –Vermietung bzw. –Verpachtung sind vorbehalten.
- Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
- Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
- Die Maklercourtage für Nachweis oder Vermittlung beträgt:
a) bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen:
vom Mieter bzw. Pächter 3 Monatskaltmieten bzw. Pachtmieten zzgl. Gesetzliche Mehrwertsteuer
b) bei Verkauf von Haus- und Grundbesitz, sowie Eigentumswohnungen:
vom Käufer 3 % zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe des erzielten Kaufpreises nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
c) bei Verkauf von Erbbaurechten und eventuellen Aufbauten:
vom Käufer 3 % zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe des erzielten Kaufpreises nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
- Reservierung von Miet- und oder Kaufobjekten. Bei Reservierungen von Kauf oder Mietobjekten fällt eine Reservierungsgebühr an. Die Reservierung einer Immobilie ist für mindestens 2, jedoch maximal für 4 Wochen möglich. Bei einem Nichtkauf oder einer Nichtanmietung verfällt die gezahlte Reservierungsgebühr. Sollte sich die vereinbarte Reservierungszeit aufgrund von verschiedenen Umständen verlängern, so verfällt die hinterlegte Gebühr spätestens nach Ablauf der 5. Woche. Danach besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlzahlung der Reservierungsgebühr.
- Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
- Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.
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